Kommunale Spitzenverbände Niedersachsens fordern Rücknahme des ZGB-Gesetzes
Gemeinsame Pressemitteilung des Nds. Städtetages, des Nds. Landkreistages und des Nds. Städte- und Gemeindebundes
Angesichts der erheblichen (verfassungs-)rechtlichen Bedenken sollten die Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis ´90/ Die Grünen und FDP ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (kurz: ZGB) zurückziehen. „Der Gesetzentwurf greift auch nach der kürzlich veröffentlichten Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages in die Organisations- und Planungshoheit der ZGB-Mitgliedskommunen ein“, so Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: „Die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere der Subsidiarität, der Verwaltungseffizienz, der Finanzkraft, der Bürgernähe sowie der eigenen Handlungsfähigkeit der Kommunen stehen für uns nicht zur Disposition. Die Antragsteller sollten ihren auch handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwurf schnellstmöglich zurückziehen, um sich eine Niederlage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zu ersparen."
Auf massiven Widerstand der kommunalen Spitzenverbände stößt vor allem die Direktwahl der Verbandsversammlung. „Die unabhängigen Landtagsjuristen haben klar herausgearbeitet, dass keine weiteren Zuständigkeiten auf den ZGB übertragen werden. Es fehlt also jede sachliche Rechtfertigung dafür, die Delegierten eines Verbandes mit nur zwei Pflichtaufgaben, nämlich Regionalplanung und öffentlicher Nahverkehr, unmittelbar vom Volk wählen zu lassen. Wer dies dennoch fordert, will in Wirklichkeit etwas Anderes: Eine zusätzliche, überflüssige neue Verwaltungsebene. Dem erteilen wir eine klare Absage“, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.
„Im Gesetzesentwurf wird an vielen Stellen von sogenannten ‚Synergieeffekten‘ gesprochen - diese werden aber nicht näher belegt. Wir fürchten im Gegenteil, dass hier zusätzliche Strukturen aufgebaut werden sollen, die in der Praxis eher zu komplizierteren Abläufen führen werden.", fügt Präsident Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund hinzu.
Auf massiven Widerstand der kommunalen Spitzenverbände stößt vor allem die Direktwahl der Verbandsversammlung. „Die unabhängigen Landtagsjuristen haben klar herausgearbeitet, dass keine weiteren Zuständigkeiten auf den ZGB übertragen werden. Es fehlt also jede sachliche Rechtfertigung dafür, die Delegierten eines Verbandes mit nur zwei Pflichtaufgaben, nämlich Regionalplanung und öffentlicher Nahverkehr, unmittelbar vom Volk wählen zu lassen. Wer dies dennoch fordert, will in Wirklichkeit etwas Anderes: Eine zusätzliche, überflüssige neue Verwaltungsebene. Dem erteilen wir eine klare Absage“, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.
„Im Gesetzesentwurf wird an vielen Stellen von sogenannten ‚Synergieeffekten‘ gesprochen - diese werden aber nicht näher belegt. Wir fürchten im Gegenteil, dass hier zusätzliche Strukturen aufgebaut werden sollen, die in der Praxis eher zu komplizierteren Abläufen führen werden.", fügt Präsident Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund hinzu.
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Pressemitteilung 02/2017 vom 27.01.2017
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek, Tel. 0511 30285-44, Mobil: 0175 1864242
E-Mail: bullerdiek@nsgb.de
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